Deich- und Sielsachen in alter Zeit

Die Unterhaltung der Deiche und Siele des alten Kirchspiels Grotegaste konnte in früheren Jahrhunderten für die Beitragspflichtigen zu einer kostspieligen Sache werden, insbesondere, wenn nach Sturmfluten, die gar nicht so selten aufgetreten sind, größere Schäden aus den Anlagen zu beseitigen waren. Dazu wurden auch die rückliegenden Gemeinden, soweit sie beitragspflichtig waren, herangezogen. Diese Verpflichtungen waren nach alten Herkommen festgelegt. Da die geforderten Leistungen auch manchmal verweigert wurden, zeigt eine 1574 von den Eingesessenen des Kirchspiels Grotegaste bei den Grafen Edzard und Johann von Ostfriesland vorgebrachte Klage über die Steenfelder und Großwolder, denen ebenso wie den Einwohnern zu Ihrhove und Folmhusen, der Befehl erteilt werden sollte, den Unterhalt eines Deichstücks mit zu übernehmen.

Als Graf Edzard von Ostfriesland im Juli 1593 auf Leerort weilte, erschienen die Großwolder und Steenfelder bei ihm mit einer Gegenklage. Sie brachten vor, zur Beschaffung von Erde, Soden und Holz zwecks Reparierung der Emsdeiche nicht in der Lage zu  sein. Für Grotegaste mag es eine Überraschung gewesen sein, dass sich der Landesherr der Auffassung der Gegenseite anschloss. Das Land zu Steenfelde und  Großwolde sei nicht fruchtbar, um ihnen noch die Lasten einer Deichunterhaltung für alle Zeiten aufzubürden. Es kam weiter zum Ausdruck, dass auch in der zurückliegenden Zeit Steenfelde und Großwolde niemals für irgend ein Deichstück im Kirchspiel Grotegaste beitragspflichtig gewesen wären. Der Landesherr gab aber den Parteien auf, sich „nachbarlich“ zu verhalten und über etwaige Deichunterhaltungskosten keinen neuen Streit in Scene zu setzen. Interessant ist, das etwa vier Jahrzehnte später Großwolde und Steenfelde den Bescheid ihres Landesherrn von 1593 nochmals dem Amt Leerort (Leer) vorlegten und um Protokollierung desselben – offenbar im Kontraktenprotokollbuch – baten. Im November 1634 unterhielten sie ihre Urkunde vom Amt zurück. Es ist möglich, dass es in jener Zeit wieder einmal zu Streitigkeiten zwischen den Parteien gekommen ist.

Zur alten Mitling-Marker Sielacht hatten die Dörfer (Kirchspiele) Großwolde und Steenfelde Beiträge zu leisten. Im Bereich des Kirchspiels Grotegaste gab es drei Siele, und zwar nach Freese: „Ostfriesland und Harlingerland (1796)“ zu Coldemüntje, Grotegaste und Dorenborg. Dazu werden noch einige Einzelheiten nach dem Stand im Ausgang des 18. Jahrhunderts übermittelt.

Die frühere Hilkenborger Sielanlage gab es damals schon nicht mehr. Es war dafür eine „Entwässerungspumpe (Durchlass)“ geschaffen worden.

Bei Coldemüntje existierte ein Holzsiel, und zwar achteinhalb Fuß „im Lichten weit“ (Ein Fuß = 30 Zentimeter). Zum Sielbereich gehörten etwa 500 Grasen Land. Ein Sielrichter hatte die Aufsicht. Für Grotegaste gab es ein „Pump-Syhl“ mit einer Durchlassweite von zwei Fuß. Beim Dorenborger Siel betrug die Durchlassbreite siebeneinhalb Fuß. In den beiden letzteren Fällen war die Aufsicht den örtlichen Schüttmeistern übertragen.

Die heutige Ordnung der Wasserwirtschaft zeigt folgendes Bild:

1.)  Die Overledinger Deichacht (Altes Amt Leer bzw. Leerort) umfasst den Abschnitt Heerenborg-Halte. Die Aufsicht führt Deichrichter Claus Peter Groeneveld, Grotegaste.

2.)  Obersielrichter Hinderk Freseman ist für das Sielwesen im Overledingerland (Altes Amt Leer – früher Leerort) und zwar für den Abschnitt Heerenborg bis Halte zuständig.

Gegenüber früheren Verhältnissen mit einer  Anzahl von örtlichen Deich- und Sielachten ist also heute eine Organisation auf breiter Basis zentral geschaffen worden.