Ein Esklumer Schatzungsregister aus der Zeit um 1750

 

Von Zeit zu Zeit mussten für die ständischen Schatzungen Personallisten oder Einwohnerverzeichnisse angefertigt werden, und zwar durch listenmäßige Erfassung aller Esklumer Haushaltungen. Hierbei waren die Namen der Haushaltsvorstände oder Einzelpersonen mit eigenem Haushalt, die ausgeübten Berufe und die Zahlen der Familienmitglieder festzuhalten. Einzelbemerkungen gaben darüber Auskunft, ob der Registrierte zu jenen Leuten gehörte, die „nichts besaßen“ und deshalb auch nicht zu Abgaben herangezogen werden konnten.

Die beiliegenden Fotokopien sind einem Konvolut im Depot I (Landschaft) No. 4799, das im Auricher Staatsarchiv lagert, entnommen. Eine Auswertung ergibt nun nach einem Stand vor 225 Jahren folgendes Bild.

In Esklum gab es damals 43 Haushaltungen, und zwar einschließlich Heerenborg, darunter:

Eigener eines Platzes =       7
Pächter eines Platzes =     12
Warfsbesitzer =       3
Handwerker =       5
Wirte =       1
Auskündiger =       1
Arbeiter =       9
Arme =       5
zusammen:        43
   

Aus dieser Zusammenstellung ist zu erkennen, dass zahlreiche Plätze im Kirchspiel von Pächtern bewirtschaftet wurden. Die Zahl der Warfstellenbesitzer ist mit drei gering. Aus dem Register ist nicht erkennbar, wie viele Einwohner eigenen Grundbesitz hatten. Zweifellos sind zu dem Warfstellen noch weitere kleine Häuser zu rechnen, die sich im Eigentum der sogenannten „kleinen Leute“ befunden haben. Die Zahl der steuerlich erfassten Personen belief sich für das Esklumer Kirchspiel auf 110. In dieser Zahl sind aber noch nicht die bis zwölf Jahre alten Kinder erfasst. Letztere waren nämlich nicht schatzungspflichtig. Schätzungen der Einwohnerzahl um 1750 bleiben daher recht problematisch. Es ist aber in jener Zeit doch von einer Einwohnerzahl auszugehen, die um 180 gelegen haben dürfte.

Fünf Hausväter werden als arm bezeichnet. Drei von ihnen „zogen“ Almosen. Sie dürfen von der kirchlichen Armenkasse unterstützt worden sein, die übrigens gut bei Kasse war.

Esklum war auch Dienstsitz des Gerichtsdieners Hinrich Harmens. Ein Vogt – der einen höheren Rang hatte – war 1750 in Esklum nicht wohnhaft. Dieser für die Overledinger Vogtei zuständige Beamte hat offenbar in Leer gewohnt. Das Register von 1750 bietet zweifellos ein gutes Spiegelbild der Einwohnerverhältnisse im alten Esklum, das sich uns darin als kleine Deichgemeinde ihrer Zeit präsentiert.