Eien alte Esklumer Bauernfamilie vergangener Jahrhunderte

 

In der Geschichte unserer heimatlichen Gemeinden zeichnen sich in früheren Jahrhunderten immer wieder Familien ab, die besonders aus dem Kreis ihrer Umwelt heraustreten und sei es nur in der häufigen urkundlichen Erwähnung. Im alten Esklum oder im benachbarten Heerenborg wohnten nun schon vor 1600 ihrem Besitz nach angesehene Bauernfamilien. In den einzelnen Abschnitten dieser Chronik sind sie bei der Besprechung alter Register schon erwähnt worden. Eine Familie mag aber – gleichsam stellvertretend für alle anderen – noch einmal zu Wort kommen. Gemeint sind die Nachkommen des Hayo oder Haio Meleffs zu Heerenborg, die später (nach 1570) unter Esklum auftreten.

In dem bereits an anderer Stelle erwähnten Abgabenregister von etwa 1560/70 tritt der Bauer Hayo Meleffs zu Heringesborch auf. Nicht nachweisbar ist, ob der schon 1483 genannte Wyerdt Heringes zu Heerenborg sein Vorfahre gewesen sein kann. Da Hayo ein Kalb zu liefern hatte, während andere aus dem Kirchspiel nur Gänse, Hühner oder auch eine „Bigge“ ablieferten, muss er schon zu den wohlhabenderen Einwohnern gehört haben.

In Esklum wohnte um 1560/70 der Landwirt Ubbo Folkert(s), der ebenfalls ein Kalb zu liefern hatte und daher auch wohl zum Kreis der gutsituierten Platzbesitzer gehörte.

Im Beestregister um 1598 wird unter Esklum Meleff Folkers mit einem für jene Zeit schon ansehnlichen Viehbestand aufgeführt. Zur Schatzung des hundertsten Pfennigs wurde er sogar mit 60 Taler veranlagt. Sein Vermögen ist daher beachtlich gewesen. Sein Vorfahre könnte der um 1560 erwähnte Ubbo Folkerts gewesen sein. Eine Verwandtschaft zwischen letzten und den Meleffs ergibt sich daraus, dass Ubbo Folkerts Tochter den Folkert Meleffs  geheiratet hat. Das Ehepaar wird 1584 erwähnt. Haye Meleffs und seine Frau Foelke hatten bereits 1573 letztwillig verfügt, das ihr Sohn Meleff Haus, Hof und „Berch“ (Berch = Speicher) als ein Voraus haben sollte.

Den Angehörigen der Familien Folkerts und Meleffs begegnen wir in Esklum auch noch um die Mitte des 18. Jahrhunderts. Ein Peter Meleffs bezeichnet sich 1750 als „Teichrichter“. Er war Eigner eines „Heerdes“, also eines Bauernplatzes. Weiter war in Esklum der Meleff Folkerts begütert. Nach dem Brandkassenregister von 1768 lebte er aber nicht mehr, denn als Besitzerin seines Bauernhofes wird die Witwe erwähnt, die übrigens in Esklum noch ein weiteres Gebäude hatte. Melchert Folkerts kommt aber 1768 im Brandkataster vor. Sein Platzgebäude hatte einen Versicherungswert von 450 Reichstaler. Die Gebäude der Peter Meleffs Witwe  waren aber zusammen mit 1100 Reichstaler versichert.

Zweifellos waren beide Familien um 1768 vermögend. Sie erfreuten sich eines großen Ansehens. Seit altersher hatten sie manche Verbindungen verwandtschaftlicher Art zu den alteingesessenen Bauerngeschlechtern. Das tritt immer wieder bei familienkundlichen Forschungen hervor.