Interessante Pastoren des 16. Jahrhunderts

Über spätermittelalterliche Inhaber des Pfarrdienstes zu Driever sind uns bis auf den Pastor Herbert (Herboel) der um 1510 amtierte, keine Nachrichten übermittelt worden. Herbert wr noch aus der alten Kirche hervorgegangen. Ein Pfarrer Hermann, der um 1520, aber auch noch 1530 erwähnt wird, muß zu den Nachfolgern Herberts gehört haben. Die vorerwähnten Daten sind heute kaum noch nachzuprüfen. Ein Hinweis auf Beershemius Predigerdenkmal erscheint jedoch angebracht.

 

Im jahre 1561 wurde ein Prediger Henricus von Armin von Driever nach Cirkwehrum berufen und zwar auf Empfehlung des Leerorter Drosten Eggerink Benina. In einem Schreiben an den Landesherrn rühmt er ihn als einen Mann, der in der Arzneikunst eingie Erfahrungen besaß. Wir erhalten so die Vorstellung von einem Zeitgenossen, der sich offenbar auch in der Pharmazie auskannte und deshalb manchem Kranken in seiner Gemeinde hilfreichen Beistand leisten mochte. Vor 400 Jahren war die arzneimäßige und medizinische Versorgung der Bevölkerung unseres Gebietes noch eine höchst ungenügende, die dazu führte, daß Quacksalbern und ähnlichen Scharlatanen Tor und Tür geöffnet wurde. Diese Leute konnten ihre Mitmenschen mit fragwürdigen Mitteln an den Rand des Grabes bringen. Henricus von Arnim dürfte zweifellos über wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Gebiet der Heilkunde verfügt haben, denn als Pastor konnte er gewiß keine Risiken eingehen. Es erscheint aber denkbar, daß seine Kenntnisse in erster Linie auf dem Gebiet der Heilpflanzenkunde lagen. In Feld und Flur konnte er manche Pflanzenart sammeln und daraus Heilmittel herstellen.

 

Ein Nachfolger des Henricus, der Prediger Diricus Smithuess „tho Driver“ trat 1575 bei Abschluß eines Ehevertrages zwischen Uden Popinges zu Stapelmoor und der Hayken Lüppens aus Hilkenborg als Zeuge auf. Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß der Driever Pastor auch den Text des Vertrages entworfen hat. In bürgerlichen Rechtsgeschäften haben nämlich nicht nur die mittelalterlichen Geistlichen, sondern auch die späteren evangelischen Prediger häufig mitgewirkt. Sie zählten ja in einem Kirchspiel unseres Gebietes wohl zu den einzigen Personen, die sich schriftlich ausdrücken und auch einen Vertrag in klarer Form aufsetzen konnten. Eine Hilfe bei Erbauseinandersetzungen, Testamenten und Verkäufen wurde diesr daher mit Vorliebe bei Ortspastor erbeten. Richtiger war es natürlich, anschließend zum Leerorter Amt zu gehen und dort den Vertragsabschluß oder das Testament noch protokollieren zu lassen. Das geschah durch Eintragung im sogenannten Kontraktenprotokollbuch.

 

Die Geistlichen der vorreformatorischen Kirche unterlagen noch den Bestimmungen des Zölibats, also der Ehelosigkeit. Nicht immer haben sie diese Vorschriften eingehalten. Wer illegal eine Familie zu versorgen hatte, mochte auch das Risiko tragen, d.h. sehen, wie er diese durch die Zeit brachte und aus den Einkünften der Pfarrstelle ernährte. Anders lagen die Verhältnisse bei den nachreformatorischen Predigern. Diese hatten kein größeres Einkommen als ihre vorreformatorischen Amtsbrüder. Als Verheiratete und Familienväter mußten sie mit den Einnahmen auskommen, die ihnen ihre Stelle bot. So wird es gewiß auch den in diesem Abschnitt erwähnten Pastoren zu Driever gegangen sein. Daß sie bemüht blieben, durch eine Nebentätigkeit noch etwas hinzuverdienen zu können, ist einleuchtend. Möglichkeiten boten sich durch eine gelegentliche Hilfe in bürgerlichen Rechtsgeschäften an, etwa hin und wieder Verträge zu entwerfen, wie überhaupt Gesuche aufzusetzen, die zweifellos in einer Gemeinde immer anfielen.