Bauplan eines Schutzkonzeptes

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Jedes Schhutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt seztzt sich aus einem Bauplan zusammen, des aus neun Bausteinen besteht.

Zug um Zug wird Material unter den einzelnen Bausteinen als pdf-Download zur Verfügung gestellt.


1. Baustein: Was sind unsere Stärken und Schwächen?

Eine Gemeinde, die die Stärken zu schätzen weiß und behutsam und nutzbringend mit ihren Schwächen umgeht, ist auf dem besten Wege, einen wirksamen Schutz zu entwickeln. Wir beginnen daher mit einer Bestandsaufnahme, einer sogenannten Risiko- und Potentialanalyse. Mit einer sorgsam durchgeführten Analyse haben Sie eine sehr gute Grundlage für Ihr Schutzkonzept geschaffen und je ausführlicher Sie diesen Teil bearbeiten, desto weniger Mühe haben Sie mit den weiteren Bausteinen.

2. Baustein: Was ist uns im Miteinander wichtig?

Viele Dinge im täglichen Umgang miteinander scheinen uns selbstverständlich. Leider können wir aber nicht davon ausgehen, dass wir alle das gleiche Verständnis dafür haben, was in Ordnung ist und was nicht. Es gibt viele Faktoren, die uns sehr dünnhäutig oder besonders dickfellig haben werden lassen, daher ist es wichtig, gemeinsam zu überlegen, wie wir uns unser gemeinsames Miteinander vorstellen. Mit einem Verhaltenskodex zeigen wir, worauf wir uns geeinigt haben und helfen neuen Mitgliedern, sich zu orientieren.

3. Baustein: Wie zeigen wir, dass uns die Bedürfnisse aller Gemeindemitglieder wichtig sind?

In einer Gemeinde gibt es viele unterschiedliche Menschen, mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Dies sollte sich auch bei der Entwicklung des Schutzkonzeptes zeigen. Sie erhalten Anregungen, wie Sie Personengruppen einbeziehen können, die sie schützen möchten. Denn nur wer Raum dafür lässt, was Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene wirklich wollen und brauchen, kann einen Schutzraum für sie schaffen. Beteiligung oder Partizipation zu ermöglichen, ist ein Zeichen für ein Miteinander auf Augenhöhe und eine Kultur der Achtsamkeit.

4. Baustein: An wen können sich Menschen wenden, wenn sie etwas bedrückt oder stört?

Nicht immer läuft es in der Gemeinde so, wie wir uns das wünschen. Menschen machen Fehler, sie sind unachtsam oder sie verletzten einander. Sich zu beschweren oder Fehler einzugestehen ist nicht immer leicht. An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Fehler eingestehen will? Wer entscheidet, wie mit Fehlern verfahren wird? An wen kann ich mich wenden, wenn ich verletzt wurde? Wie geht eine Gemeinde mit meiner Beschwerde um? Durch die Festlegung von offenen und verantwortungsbewussten Beschwerdewegen und Ansprechpersonen kann eine Gemeinde dafür sorgen, dass Betroffene Vertrauen aufbauen und sich Hilfe holen.

5. Baustein: Können wir etwas tun, damit potentielle Täter*innen gar nicht erst bei uns mitarbeiten?

Das Gemeindeleben wird durch sehr viel haupt- und ehrenamtliches Engagement lebendig gehalten. Es gibt Vorschriften, die dabei helfen, die Vertrauenswürdigkeit der Hauptamtlichen zu prüfen. Aber werden diese Vorschriften immer eingehalten und wer zeigt sich dafür verantwortlich? Im Ehrenamt gibt es meistens keine Verträge, Rechte und Pflichten sind nicht immer klar geregelt und die Strukturen dadurch selbst für Gemeindemitglieder schwer durchschaubar. Oft wird auch gar nicht richtig hingeschaut, wer mitmachen möchte, da jede Hilfe bitter nötig ist. Leider sind es aber solche Strukturen, die Möglichkeiten schaffen, sexualisierte Gewalt auszuüben. Eine Gemeinde, die ihre Personalverantwortung transparent und für alle verbindlich regelt, verengt nicht nur den Handlungsspielraum für Täter*innen, sondern schützt auch die vielen Mitarbeitenden, die mit großer Freude und großem Einsatz ihre Gemeinde unterstützen .

6. Baustein: Wer muss was im Falle eines Falles tun?

Es gibt einen gültigen verbindlichen Interventionsplan des Landeskirchenamtes, wie vorzugehen ist, sollte es einen Fall von sexualisierter Gewalt in einer Gemeinde/Institution geben. Trotzdem ist es wichtig, unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten und der Eigenverantwortung der Gemeinden/Institutionen, zu prüfen, ob geregelt und kommuniziert wurde, wer sich „im Falle eines Falles“ um was kümmert.

7. Baustein: Was kann ich beitragen und wie kann meine Gemeinde mich dabei unterstützen?

Menschen die wissen, wie Täter*innen vorgehen, die die Unterschiede zwischen Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen kennen, die ein Gefühl für ihre Grenzen und die der anderen entwickelt haben, die handlungssicher sind, wenn etwas passiert und die wissen, was aktiv getan werden kann, damit nichts passiert, sind der beste Schutz, den eine Gemeinde/Institution bieten kann. Schulungen, die dieses Wissen vermitteln, sind ein wichtiger Bestandteil des Schutzprozesses. Je mehr Menschen sich schulen lassen, desto sicherer ist eine Gemeinde. Wie eine Gemeinde ihren Schulungsbedarf ermitteln und organisieren könnte, wird in diesem Baustein bearbeitet.

8. Baustein: Gibt es Einrichtungen oder Fachleute in der Nähe, die unterstützen könnten?

Die Ansprechstelle des Landeskirchenamtes bietet Beratung an. Es kann etwa geklärt werden, ob es sich bei einem Vorfall um sexualisierte Gewalt handelt und die Meldepflicht greift. Manche Fragen können allerdings nicht beantwortet werden, weil dazu ein ganz spezielles Fachwissen benötigt wird. Das Landeskirchenamt bemüht sich um Kooperationen, allerdings ist es manchmal sinnvoll, sich auch lokal (z.B. auf Synodalverbandebene) nach potentiellen Kooperationsmöglichkeiten umzuschauen.

9. Baustein: Wie vermitteln wir auf den ersten Blick, dass wir in unserer Gemeinde keine sexualisierte Gewalt dulden?

Manche Gemeinden haben es bereits, andere nicht. Ein Leitbild (oder gerne auch Leitsätze) in dem die Haltung zu sexualisierter Gewalt ganz klar und deutlich genannt ist, kann potentielle Täter*innen abschrecken und der Öffentlichkeit zeigen, dass eine Gemeinde achtsam und verantwortungsbewusst ist. Es ist sinnvoll, das Leitbild zu erstellen oder entsprechend anzupassen, wenn alles andere fertig ist, darum gibt es erst jetzt die Anregungen zu diesem Teil, der bei einem fertigen Konzept ganz am Anfang steht.


Wenn alle Bausteine bearbeitet wurden, können sie zusammengesetzt werden.

Neben den Konzepten der Gemeinden entsteht auch ein Rahmenkonzept, mit dem sich die Evangelisch-reformierte Kirche Ende 2024 präsentiert. Ich möchte Sie bitten, für Ihr Konzept die Reihenfolge zu verwenden, wie Sie sie auch in der fertigen Broschüre des Rahmenkonzeptes vorfinden werden:

  1. Leitbild/Leitsätze, 2. Verhaltenskodex, 3. Risiko- und Potentialanalyse, 4. Personalverantwortung, 5. Partizipation, 6. Beschwerdewege und Ansprechpersonen, 7. Interventionsplan, 8. Schulungen, 9. Kooperationen

Spätestens zum Schluss: Überlegen Sie, wie Ihr Konzept aussehen soll und wie Sie es der Gemeinde vorstellen. Wird es nur eine Digitale Version auf der Internetseite geben oder bevorzugen Sie die Papierform? Zeigen Sie, was Sie geleistet haben und machen Sie den Weg und das Ergebnis für alle Gemeindemitglieder zugänglich. Denn nur so kann das, was erarbeitet wurde, auch gelebt werden.