Aus alten Schatzungsregistern

Abgaben und Steuern wurden den Einwohnern zu allen Zeiten reichlich abverlangt. Eine Rolle spielten dabei auch die landwirtschaftlichen Schatzungen. Diese Hebungen wurden von den Ständen beschlossen. Die Schüttmeister und Bauernrichter in den Kirchspielen des Landes hatten zu diesem Zweck oft erst Listen der beitragspflichtigen Einwohner aufzustellen, deine Arbeit, die sie dann in früheren Jahrhunderten mit ungelenkigen Schriftzügen zur Ausführung brachten. Mit Hilfe des Pastors stellten sie weiter Einwohnerregister zusammen, sogenannte Grundlisten oder Kopfschatzregister, die nachwiesen, welche Haushalte in der Gemeinde vorhanden waren. Die Zahl der „kopfschatzpflichtigen“ Familienmitglieder war anzugeben, desgleichen mußte ein Vermerk den Hinweis enthalten, ob der betreffende Einwohner zur Schatzung herangezogen werden konnte oder nicht. Armut war bekanntlich überall vertreten.

 

Aus der Fülle der verschiedenen Schatzregister aus früheren Jahrhunderten ist als Beispiel zunächst eine Fotokopie der Schatzung von 1672 beigefügt. Die aufgeführten Personen oder Familienväter waren in diesem Fall wohl Grundeigentümer oder Bewirtschafter von Ländereien. Bei dem Küster Jann Aldrichs entfiel die Schatzung. Der Arbeiter Berent Wessels konnte ebenfalls wegen der Armut nicht zahlen. Pastor Statius Wilken, der 15 Schaf an Schatzung zahlen sollte, hatte wohl Grundbesitz in der Gemeinde. Er starb 1686. Nicht ganz klar ist die Randbemerkung wegen der Weigerung des Pastors Georg von „Coeveren“, Schatzung zu entrichten. Dieser wirkte in Driever vbis 1752. Offenbar ist im 18. Jahrhundert eine Abschrift des Registers von 1672 angefertigt worden. Der Nachsatz wegen der abgelehnten Zahlung durch Coeverden ist dann nachgetragen worden.

 

Das „Scaat.-Register“ des Kirchspiels Driever von 1749 führt den zahlungsunwilligen Pastoren auch nicht mehr auf, ebenfalls wird der Küster und Schulmeister nicht registriert. Bei dem „Anders“?? handelt es sich um die Einwohner zu Klostermuhde, denen zurSchatzung ein Zuschlag von je zwei Stüber auferlegt wurde „vor het henbringen“, also die Ablieferung des Schatzungsbetrages beim Rentmeister der   ??? durch einen Beauftragten des Kirchspiels (Bauernrichter).

 

Bei dem als Fotokopie beigefügten Einwohnerregister (Staatsarchiv Aurich Dep. I. No. 4799) handelt es sich um ein Verzeichnis aus der Zeit um 1750, eine Art Grundliste. Interessant sind dabei die beruflichen Angaben sowie Nachrichten über die zu den einzelnen Haushalten gehörenden Familienmitglieder. Die Aufzählung ergibt 156 Personen. Offenbar sind Pastor und Lehrer mit ihren Familienangehörigen ausgelassen, weil diese keine Personenschatzungen zahlten. Offen muß auch die Frage bleiben, ob Kleinkinder unter 12 Jahren fortgelassen sind. Wenn man von Schätzungen ausgeht, dann dürfte Drievers Bevölkerung um 1750 etwa 200 Personen betragen haben.