Aus dem Archiv der Ev.-ref. Kirche in Nordwestdeutschland zu Leer

Die reformierte Kirchengemeinde Grotegaste unterstand als solche im 18. Jahrhundert dem Auricher Konsistorium, dessen ältere Geschichte eine recht wechselhafte ist. Darauf in dieser Chronik noch näher einzugehen, würde gewiss zu sehr vom gestellten Thema der Ortsgeschichtsschreibung ablenken. Aus den organisatorischen Veränderungen im Bereich der heutigen Landeskirche bleibt aber erwähnenswert, dass die reformierten Gemeinden im alten Fürstentum Ostfriesland, im Herzogtum Bremen, in den Grafschaften Bentheim und Pless, in der Niedergrafschaft Lingen sowie in der Stadt Papenburg durch eine Kirchengemeinde – und Synodalordnung vom 12.04.1882 und das Staatsgesetz vom 06.08.1883 zu einer Einheit verbunden worden sind. Die reformierten Gemeinden der Provinz Hannover wurden 1884 dem Auricher Konsistorium unterstellt. Eine neue Verfassung der Landeskirche von 1922 trat 1925 in Kraft. Durch Kirchengesetz vom 28.08.1947 nahm sie den Namen: Evangelisch-reformierte Kirche in Nordwestdeutschland an. Von den eingeteilten 10 Bezirkskirchenverbänden als Untergliederungen bestehen fünf in Ostfriesland. Die früher in Ostfriesland bestehenden sieben Inspektionen – Grotegaste gehörte zur fünften – sind aufgehoben worden und durch die Bezirksverbände ersetzt (Geschichte und Bestände des Nieders. Staatsarchivs in Aurich S. 217 ff.).

Viele ältere Akten der ref. Gemeinden Ostfrieslands befinden sich im Auricher Staatsarchiv (Rep. 138). Dieser Bestand ist 1951 noch durch eine Depositalabgabe des Ev.-ref. Landeskirchenrats nicht unwesentlich angereichert worden (Rep. 138 II). Die Gesamtaktenüberlieferung des alten Grotegaster Kirchspiels ist allerdings ein wenig dürftig. Akten aus der neueren Zeit, und zwar aus dem 19. und unserem Jahrhundert befinden sich noch mit wenigen Stücken im Archiv des Ev.-ref. Landeskirchenrats in Leer, wo sich jetzt auch die zentrale Kirchenverwaltung befindet. Eine Nachschau in diesen Akten lieferte noch manche Details zur Kirchengeschichte der Gemeinde, die gewiss interessant und erwähnenswert erscheinen.

Zunächst sei auf eine ältere Registernotiz verwiesen, in der 1798 vom Bau einer neuen Pastorei sowie eines Turms in Grotegaste gesprochen wird.

Ein Teil der Nachrichten über das kirchliche Leben im vorigen Jahrhundert stammt aus der Amtszeit des Pastors Rigts. Dieser muss sich sehr um seine Gemeinde bemüht haben, die aber auch zu ihrem Teil viel Verständnis für seine Bestrebungen zeigte. Pastor und Gemeinde, das ist wenigstens der Eindruck, hielten sehr zusammen. Noch 1867 lobt Rigts seine Gemeinde, dass sie viel Verständnis für die Verschönerung der 1819 erbauten Kirche zeige. Nicht ganz klar ist, weshalb ausgerechnet der Klingelbeutel abgeschafft und durch Aufstellung eines Opferbeckens ersetzt werden sollte. Angeblich fand die Gemeinde das Herumreichen des Klingelbeutels störend.  Im Auricher Konsistorium war man aber für die Abschaffung des letzteren nicht zu haben.

Einer Aktennotiz aus jener Zeit ist zu entnehmen, dass nach 1860 für Reinigung der Kirche und Sauberhaltung des Kirchhofs jährlich nur fünf Reichstaler gezahlt wurden. Für die Reinigung der Schule gab es drei Reichstaler. Der Bälgetreter für die neue Orgel wurde 1860 mit sieben Reichstaler im Jahr entlohnt. Sein Dienst ist also recht kläglich bezahlt worden.

In einer Akte aus der Zeit um 1866 wird von einer Gabensammlung gesprochen, die etwa fünfzig Reichstaler erbrachte. Von diesen Spenden wurde eine silberne Abendmahlskanne beschafft. Die Pfarre besaß damals hundert Reichstaler Rücklagen, die in Obligationen der Hannoverschen Landeskreditanstalt angelegt worden waren. Im Jahre 1867 wurden an der Ostseite des Kirchhofs Gräber verkauft, die einen Erlös von 415 Reichstaler erbrachten. Von diesem Geld wurden 165 Taler zur Verbesserung des Friedhofs aufgewandt. Der Rest sollte zunächst zinslich belegt werden, dann bat die Gemeinde aber um Erlaubnis, diesem Kapital doch noch weitere Gelder entnehmen zu können, um für die Kirche zwei Kronleuchter anzuschaffen.

Da die Kirche nicht über ausreichende Kapitalien verfügte, aus deren Zinsen die laufenden Ausgaben bestritten werden konnten, wurde 1888 von der kirchlichen Gemeindeversammlung –  in dieser waren zwanzig Stimmen vertreten – beschlossen, Umlagen zwecks Auffüllung der Kirchenkasse zu erheben. Für jede zu vertretende Stimme waren dreißig Mark aufzubringen. Bei zwanzig Stimmen kam somit ein Kapital von sechshundert Mark zusammen.

Zum Pfarrfundus, dessen Erträge der Aufbringung des Pastorengehalts dienten, gehörten Ländereien zur Gesamtgröße von 35 Diemat. Pastor Relotius vereinnahmte daraus 1888 an Pachten etwa 2.400,00 Mark. Im Jahr 1896 waren es 2.653,00 Mark. Durch eine persönliche Zulage wurde das Pastorengehalt damals auf 3.600,00 Mark im Jahr erhöht. Das war in jener Zeit schon ein annehmbares Einkommen, insbesondere, als die zu betreuende Kirchengemeinde knapp 200 Seelen umfasste. Für ihre Vertretung sollte nach Meinung der Aufsichtsbehörde ein Gremium von vier Kirchenältesten durchaus ausreichen.

Recht primitiv war im Ausgang des vorigen Jahrhunderts noch der 1894 in den Ruhestand getretene Lehrer Jürgens untergebracht. Seine Wohnung, bestehend aus Stube und Küche nebst Keller befand sich mit der Schulklasse unter einem Dach. Als Nachfolger meldete sich damals der junge Lehrer de Haan aus Loga. Auch die Gemeinde sah ein, dass man einem verheirateten Lehrer unmöglich ein solches Elendsquartier zumuten konnte. Lehrer de Haan heiratete übrigens eine Bauerntochter, und zwar eine geborene Feenders aus Grotegaste.

Am 25. Mai 1896 fand eine Gemeindeversammlung statt. Diese beschloss, die Lehrerwohnung unter Einbeziehung der Schulräume zu vergrößern . Das ist dann auch geschehen. Die Kosten für den Umbau der alten Küsterei hatte die Kirchenkasse zu tragen. Der Neubau einer Schule im anschließenden Garten musste durch eine Anleihe – Laufzeit zehn Jahre – bei der Ostfriesischen Bank in Leer finanziert werden.

Die Versammlung der Stimmberechtigten trat in der Folgezeit noch häufiger zusammen. So wurde von diesem Gremium 1906 eine neue „Kirchenstuhlordnung“ angenommen. Im Jahre 1912 musste die Aufnahme einer Anleihe in Höhe von 2.000,00 Mark beschlossen werden, um die Kosten der „Glockenanlage“ zu bestreiten.

Das vorhandene Aktenmaterial aus dem vorigen und noch unserem Jahrhundert lässt erkennen, dass die Kirchengemeinde eine wohlgehütete, feste Ordnung hatte, die dem friedlichen Zusammenschluss nur dienlich sein konnte und so mit dazu beitrug, das Band der christlichen Gemeinschaft noch stärker zusammenzuhalten.