Aus der älteren Geschichte Dorenborgs
Diese zum alten Kirchspiel Grotegaste gehörende Dorfschaft gehörte mit zu jenen Plätzen im Overledingerland, aus denen die Hamburger ist der ersten Hälfte Naturalleistungen der Einwohner zu beanspruchen hatten (Ostfr. UB n0. 509). Im Jahre 1439 wurde dieses Recht auf die Häuptlinge Edzard zu Norden und Ulrich zu Esens auf „Schlossglauben“, also zu getreuen Händen, übertragen. Nach dem Inhalt der vorliegenden Urkunde handelte es sich dabei um die jährliche Lieferung einer Tonne Gerste aus jedem Haus oder Platz Dorenborgs. Genaue Angaben, welche Menge darunter zu verstehen ist, liegen nicht vor. Es ist anzunehmen, dass man sich darunter ein ähnliches Gefäß vorzustellen hat, das inhaltsmäßig etwa dem einer großen Biertonne, nämlich von rund 160 Liter Volumen, entsprochen hat.
In der spätmittelalterlichen Schreibweise wird Dorenborg als „Torneborgh“ bezeichnet. Bekanntlich hat man vor einem halben Jahrtausend in den Kanzleien Ortsnamen vielfach nach dem Gehör, richtiger den Angaben der Ortseingesessenen, registriert. Bei einer undeutlichen Aussprache konnte es daher leicht zu Verstümmelungen kommen. Zweifelslos ist auch Torenborg eine ungenaue Wiedergabe von Dorenborg. Mit einer Borg (Burg) hat dieser Name gewiss nichts zu tun. Im ländlichen Sprachgebrauch hat man aber einen von Gräben umzogenen Bauernherd gern als Borg bezeichnet und damit andeuten wollen, dass es sich um ein massives Gebäude handelte, das von Graften umgeben war. Ortsnamen mit angehängtem „borg“ kommen bekanntlich im ostfriesischen Raum allzu häufig vor.
Im alten Dorenborg saßen schon in früheren Jahrhunderten angesehene Bauernfamilien auf ihren Plätzen. Ihre verwandtschaftlichen Beziehungen reichten weit in Ostfriesland hinein. Das zeigt schon inhaltlich die umfangreiche Chronik der Familie Groeneveld.
Ein oft mit hohen Kosten verbundenes Problem war in längst vergangenen Tagen die Unterhaltung der Deiche und Sielanlagen. Bemerkenswert erscheint in diesem Zusammenhang ein zwischen Grotegaste und Dorenborg geschlossener Vertrag von 1681 wegen der Sielunterhaltung (Leerorter Kontraktenprotokoll). In dieser Niederschrift wurde ausgeführt, dass man sich schon vor langen Jahren geeinigt hätte, zur Verbesserung der Abwässerung eine neue Sielanlage zu schaffen. Zu einer Gemeinschaftsanlage ist es aber wohl nicht gekommen. Beide Ortschaften bzw. deren Einwohner kamen überein, dass „jede von beyden gemeinen“ eine Sielanlage auf eigene Kosten errichten und unterhalten werde.
Nach 1681 muss es dann zur Anlage gekommen sein. Allerdings verfügte Grotegaste später nur über ein kleines zwei Fuß breites „Pump-Syhl“, während das zu Dorenborg wenigstens eine Breite von siebeneinhalb Fuß hatte. Das benachbarte „Weikeborger“ hatte dagegen einen Durchlass von siebzehn Fuß.
In Urgroßvätertagen war eine fehlende Straßenverbindung noch ein großer Nachteil für den „Deichstrich“. Verbesserungen gab es in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts, als die ersten Planungen für eine Straßenverbindung Ihrhove-Weekeborg in Gang und schließlich auch zur Ausführung gebracht worden sind (s. Ihrhover Chronik S. 58 ff). Bis zur Jahrhundertwende kam dann auch Dorenborg durch die Deichstraße zu einem Straßenschluss. Es muss damals gegenüber der älteren Zeit eine Wohltat gewesen sein, auch bei schlechtem Wetter eine Möglichkeit zu haben, trockenen Fußes Verbindung zur Außenwelt zu haben. In alten Bauernfamilien vor 150 Jahren konnte das noch nicht vorstellbar sein.