Die alten Fähren
Im Kirchspiel Grotegaste gab es in alter Zeit zwei Fährübergänge, und zwar zu Hilkenborg und in Weener mit Übersetzungsmöglichkeiten nach Coldemüntje, auch Koldamer Fähre genannt. Die Fährgerechtigkeit der ersteren gehörte der Landherrschaft. Die zu Weener dürfte eine Einrichtung des Fleckens gewesen sein. In den Leerorter Amtsrechnungen des 17. Jahrhunderts (Staatsarchiv Aurich) erscheinen nur Pachteinnahmen aus der Verheuerung der Hilkenborger Fähre. Im Jahre 1606 brachte sie aber nur drei Taler ein. Daraus ist zu schließen, dass sie kaum eine Wagenfähre gewesen sein kann. Im Jahre 1650 heuerte Ayelt Sebens die Fähre für jährlich drei Taler 13 Schaf und 10 Witten, offenbar einschließlich der Renteigebühren (Schreibgeld usw.). Als nun Ostfriesland 1744 in preußische Verwaltung überging, stellte diese fest, dass eine genaue Fährordnung nicht bestand und von einzelnen Fährpächtern oft willkürlich verfahren wurde. Diese Unordnung bezog sich in erster Linie auf die Hebung des Fährschatzes in jenen Gemeinden, die zum Bereich der einzelnen Fähranstalten gehörten. In jener Zeit war die zu Hilkenborg aber nachweislich schon eine Personen- und Wagenfähre.
Im Jahre 1749 sandte das Leerorter (Leerer) Amt ein Fährschatzregister nach Aurich ein, das sich auf die Hilkenborger Fähre bezog und wahrscheinlich vom Fährmann zu Hilkenborg mit ungelenkigen Schriftzügen zu Papier gebracht worden ist. Folgende Naturalleistungen erhielt dieser aus den umliegenden Gemeinden (Ortschaften):
1.) Dorenborg und Grotegaste drei Vierdup Hafer
2.) Coldemüntje ein Vierdup Hafer
3.) Driever (Kirchspiel) eine halbe Tonne Hafer
4.) Ihrhover Kirchspiel ein Vierdup Roggen
5.) Großwolder Kirchspiel eine halbe Tonne Roggen
6.) Steenfelder Kirchspiel eine halbe Tonne Roggen
7.) Völlener Kirchspiel eine halbe Tonne Hafer und eine Vierdup Backmehl
8.) Mitling-Mark drei Vierdup Hafer
Es ist allerdings nicht denkbar, dass diese Naturalien Haus bei Haus abgeholt worden sind. Sie werden in Geld umgerechnet worden sein, und zwar nach dem Marktwert. Dann wusste der Pächter, welchen Geldbetrag er in jedem Haus der betreffenden Gemeinde zu heben hatte. Dieses Verfahren, bei dem immer nur winzige Geldbeträge für jeden Einwohner herauskamen, war für den Fährmann doch recht umständlich.
Aus dem Jahre 1749 erfahren wir auch etwas über die berechneten Fährgeldsätze. Jeder Fahrgast zahlte siebeneinhalb Witten. Drei Stüber wurden für die Übersetzung einer Kuh oder eines Pferdes berechnet. Für einen Wagen waren 15 Stüber zu entrichten. Jene Einwohner aus der Umgebung, die den Fährschatz entrichteten, mussten wohl frei übergesetzt werden. Das war natürlich nicht immer genau zu kontrollieren. Unter der preußischen Regierung wollte man aber in Aurich von solchen Unzulänglichkeiten nichts wissen.
Eine zweite Fähre bestand in alter Zeit – wie bereits erwähnt – zwischen Weener und dem gegenüberliegenden Coldemüntjer Emsufer. Die Fähre war noch im Ausgang des vorigen Jahrhunderts in Betrieb. Um die Jahrhundertwende setzte sich die Emder Handelskammer in ihren Jahresberichten noch sehr für die Beibehaltung der Fähre ein, die übrigens einen nicht geringen Verkehr aufzuweisen hatte. Sie aufrecht zu erhalten ist aber in der Folgezeit nicht möglich gewesen. Wahrscheinlich hat das an dem Desinteresse aus Weener gelegen. Neuerdings ist nun auch die Hilkenborger Fähre, die Jahrhunderte hindurch eine wichtige Verkehrsverbindung darstellte, aufgehoben worden. Alle Proteste aus der Bevölkerung haben diesen Entschluß der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht mehr verhindern können.